
Protokoll des 21. Kolloquiums über die Anwendung der
Elektronischen Datenverarbeitung in den Geisteswissenschaften
an der Universität Tübingen vom 22. November 1980
Allgemeine Informationen
Zum Rechnerwechsel im ZDV:
Die ersten Ansätze gehen auf das Jahr 1968 zurück,
in dem der Vorstand des Bundestages beschloß, die
elektronische Datenverarbeitung zur Verbesserung der
Parlamentsdokumentation einzusetzen.
Die parlamentarische Behandlung wird in der Regel im
Plenum als "Verhandlung" geführt und in Sitzungsberichten
festgehalten. Die mündlichen Verhandlungen stützen sich
auf schriftliche Beratungsunterlagen, die Drucksachen,
welche parlamentarische Vorgänge initiieren oder auch
die Ergebnisse der parlamentarischen Beratungs- und
Beschlußprozeduren festhalten.
Sitzungsberichte und
Drucksachen werden in beiden Körperschaften in getrennten
Reihen gesammelt und veröffentlicht und zwar im
wesentlichen nach numerus currens und ohne Rücksicht auf den
inneren Zusammenhang, der durch die logische Klammer eines
parlamentarischen Vorgangs gegeben ist. Dies ist die
Ausgangslage für die Parlamentsdokumentation.
Die Dokumentation besteht in der Vorbereitung und in der
Bereitstellung von Hilfsmitteln, um aktuelle,
konkrete Informationen auf spezifische Anfragen geben zu
können.
Als Nachweis eines Dokuments oder Vorgangs ist nicht
die Darbietung der vollen Texte, sondern nur die
Fundstellenangabe in den laufend geführten Textsammlungen
erforderlich.
Eine Anfrage zielt nur selten auf einzelne
Dokumente, also einzelne Drucksachen oder Tagesordnungspunkte
in den Sitzungsberichten ab, sondern meist auf die
Vorgänge, also die Gesamtheit aller Dokumente, die durch
die logische Klammer eines Behandlungsablaufs verbunden
sind. Letzteres stellt an die Dokumentation die höheren
Anforderungen.
Die Anfragebedingungen können bestehen
Mit dem konventionellen Instrumentarium konnten
im wesentlichen bisher schon Fragen beantwortet werden, bei
denen Bedingungen aus den beiden ersten der oben
angeführten Klassen vorgegeben waren. Diesem Zweck dienen
sogenannte Sach- und Sprechregister und Karteien. Diese
Register, in denen auf die Parlamentspapiere von der
Sache her und von den beteiligten Personen her verwiesen
wird, gibt es ebenso lange, wie es überhaupt ein deutsches
Zentralparlament gibt, nämlich seit 1867. Sie hatten
im Lauf der Geschichte wechselnde Qualität, waren jedoch
vor Beginn der neuen Entwicklung schon von hohem Niveau.
Das nunmehr entwickelte "Dokumentations- und
Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP)"
faßt die bisherigen bewährten Elemente und neue Gedanken,
die teilweise erst durch die Fortschritte der automatisierten
Datenverarbeitung realisierbar sind, in einem
Dokumentationsmodell zusammen.
2.1 Vorgangsdokumentation
Parlamentsdokumentation ist Vorgangsdokumentation.
Deshalb mußten zunächst die möglichen Vorgangstypen,
soweit sie nach dem Grundgesetz, nach den
Geschäftsordnungen und anderen Normen vorkommen können,
ermittelt werden. Bisher ergaben sich 55 Vorgangstypen,
von der "Gesetzgebung" über die "Kleine Anfrage" bis zu
einer "Begrüßung im Parlament".
Für jeden Vorgansstyp waren dann die möglichen Schritte
in der parlamentarischen Behandlung zu ermitteln,
die Positionen, denen
jeweils ein Dokument oder ein Teil eines Dokuments
entspricht. Die Analyse ergab für den kompliziertesten
Vorgangstyp, den Gesetzgebungsvorgang, bisher 120
mögliche Positionen, die sich zum Teil im Einzelfall
gegenseitig bedingen oder ausschließen. Andere
Vorgangstypen haben weniger mögliche Positionen, manche nur
eine einzige.
Diese Analyse der parlamentarischen Vorgänge und ihre
Typisierung wurden in dieser Vollständigkeit erstmals bei
der Vorbereitung für den Einsatz der automatisierten
Datenverarbeitung unternommen.
2.2 Intellektuelle Indexierung mit einem Thesaurus
Eine weitere Eigenart der Parlamentsdokumentation ist
die Schwierigkeit, welche der parlamentarische
Sprachgebrauch verursacht. Dieser ist nämlich insbesondere
in den Debatten vielfach unpräzise, metaphorisch oder
mehrdeutig, und das Wortmaterial in der Entwicklung
dynamisch. Die verwendeten sprachlichen Bezeichnungen
sind ohne implizierte Hintergrundkenntnisse oft
nicht verständlich.
An diesen Gegebenheiten scheitert bislang jede automatische
Sacherschließung parlamentarischer Debatten. Daher
ist bei der Dokumentation parlamentarischer Vorgänge
eine intellektuelle Erschließung des Inhalts durch
Abstracts und unter Verwendung von gebundenen Schlagwörtern
unumgänglich. Hierbei hilft ein Thesaurus, der die
begrifflichen und sprachlichen Beziehungen zwischen den
Schlagwörtern aufzeigt ("Klinik" ist ein Spezialfall von
"Krankenhaus", "Hospital" ist eine sprachliche Variante
dazu), und der die Programme bei der Registererzeugung so
steuert, daß die Eintragungen sich den wahrscheinlichsten
Benutzungsgewohnheiten entsprechend gruppieren
und weniger wahrscheinlichen Benutzungsweisen durch
ein Netz von Verweisungen entsprochen wird. Der "Thesaurus
für Parlamentsmaterialien PARTHES" hat eine zentrale
Funktion bei der Dokumentation der parlamentarischen
Vorgänge. Seine Struktur ist eigens auf diese Funktion
zugeschnitten, sein Inhalt an Schlagwörtern wird ständig an
den sich wandelnden allgemeinen und parlamentarischen
Sprachgebrauch angepaßt. Ein solcher außergewöhnlich
dynamischer Thesaurus läßt sich nicht ohne Unterstützung
eines Datenverarbeitungssystems in Ordnung halten.
2.3 Register zu den parlamentarischen Vorgängen
Die überlieferten Sach- und Sprechregister haben auch im
neuen Modell eine hervorragende Bedeutung. Dafür gibt es
mehrere Gründe:
Von der Vorgeschichte her ist das Register in den Kreisen
der Benutzer eingeführt und vertraut. Zudem werden die
Register jährlich in einer größeren Auflage herausgegeben,
so daß eine Vielzahl von Benutzern sich informieren kann,
auch wenn die technischen Instrumente der Datenverarbeitung
für eine On-line-Information nicht zur Verfügung stehen.
Dies gilt umsomehr, als die meisten Fragen so geartet
sind, daß sie sich mit der in den Registern vorgegebenen
Erschließung nach dem Sachgegenstand oder nach dem
Autor beantworten lassen. Außerdem werden die gedruckten
Register voraussichtlich die einzigen Quellen sein, aus
denen man einen historischen Überblick über die Arbeit von
Bundestag und Bundesrat geschlossen nach parlamentarischen
Vorgängen bzw. nach den Beiträgen der beteiligten Personen
gewinnen kann.
Im Sachregister sind, nach dem neuen Modell, die
parlamentarischen Beratungsgegenstände mit ihrem
Behandlungsablauf geschlossen dargestellt. Von dort aus
wird auf alle Dokumente hingewiesen, die verstreut in den
Sammelbänden der Parlamentsmaterialien enthalten sind.
Die Einträge im Sachregister sind alphabetisch nach
Schlagwörtern geordnet, die bei der Erschließung der
Parlamentsmaterialien durch Dokumentare aus dem
Thesaurus ausgewählt werden. Dabei wird eines der
Schlagwörter für den Haupteintrag ausgewählt, unter den
anderen Schlagwörtern werden zusätzliche Nebeneinträge
angesiedelt. Die Nebeneinträge verweisen auf den
Haupteintrag und können selbst schon Teile der
Informationen des Haupteintrages enthalten.
Das Sprechregister dokumentiert nach dem neuen Modell
nicht mehr nur das gesprochene Wort, sondern jedwede
persönliche Autorenschaft. Es enthält die gleichen Angaben
wie das Sachregister, jedoch ist hier der Name einer Person
das oberste Ordnungsmerkmal. Darunter wird jeder
Eintrag eingeleitet durch dasjenige Schlagwort aus dem
Thesaurus, unter dem der entsprechende Vorgang im
Sachregister steht. Die Schlagwörter der Nebeneinträge des
Sachregisters dienen im Sprechregister dazu, den Inhalt
einer Rede in ihren wichtigsten Punkten dokumentarisch
darzustellen. Auf diese Weise wird der Zusammenhang
zum Sachregister hergestellt und die Möglichkeit geboten,
sich dort über den weiteren Zusammenhang zu
informieren. Weil umgekehrt im Sachregister bei einer
parlamentarischen Debatte auch die Namen der Redner
aufgeführt sind, ist die Rückbeziehung vom Sach- zum
Sprechregister ebenfalls vorgezeichnet. Diese
Wechselbeziehungen sind möglich, weil Sach- und
Sprechregister nur zwei verschiedene Darstellungsmittel
der in einer einheitlichen Auswertung der Dokumente
gewonnenen und in einer einheitlichen Datenbasis
gespeicherten Angaben sind und mit Hilfe von
Datenverarbeitungsprogrammen hergestellt werden.
2.4 Retrieval
Für Auskünfte auf Anfragen mit Kombinationen von
Bedingungen reichen die Erschließungsmittel der Register
nicht aus. Zu diesem Zweck wird ein
Information-Retrieval-System eingesetzt, welches
Beschreibungselemente in etwa 50 direkt abfragbaren
Kategorien enthält. Darunter befinden sich sowohl die
Schlagwörter des Thesaurus wie auch die Namen der Autoren.
Dadurch ist ein vieldimensionaler Zugriff möglich.
Als Informationseinheit wurde hierbei das einzelne Dokument
gewählt; die ebenfalls interessierende Ebene der Vorgänge
kann nur in einer zweistufigen Recherche erreicht
werden, in der sich zunächst Dokumente qualifizieren
und damit Signaturen von Vorgängen angeboten werden. Über
diese sind im zweiten Schritt die Vorgänge erreichbar.
Die Darstellung dieser Abfrageergebnisse erfolgt dann in der
Regel in der vom Sach- oder Sprechregister bekannten Form.
Im Laufe eines Jahres kommen über 15.000
Dokumentationseinheiten zusammen. Die erfaßten Daten
werden kumulierend über eine Legislaturperiode von
normalerweise 4 Jahren gespeichert. Sie erreichen einen
Umfang von über 120 Millionen Bytes. Jeden Tag werden die
Daten auf den neuesten Stand gebracht.
Als erste Verarbeitung dieser Daten werden mehrmals in jeder
Woche die Dokumentationen der von den Neuzugängen
betroffenen Vorgänge auf Karteikarten ausgedruckt, und zwar
für eine Sachkartei und eine Sprechkartei. Diese beiden
Karteien werden für die laufende Auskunftserteilung
verwendet. Anfragen hierzu treffen täglich mit einer
Rate von etwa 60 bis 100 ein. Diese Karteien können auch
als Dateien in einem Dateiverwaltungssystem am
Bildschirm benutzt werden.
Regelmäßig werden die neu zugegangenen Daten auch für das
Information-Retrieval-System aufbereitet. Hierfür wird
das System GOLEM der Firma SIEMENS verwendet. Jeweils nach
dem Ende eines Jahres werden aus dem Datenbestand Sach-
und Sprechregister in Buchform erzeugt. Diese Register
werden von Jahr zu Jahr über eine Legislaturperiode hinweg
kumuliert. Durch spezielle Programme werden die Daten
mit Satzanweisungen versehen. Sie werden dann im
Rechenzentrum der Universität Tübingen durch die dort
entwickelten Satzprogramme so aufbereitet, daß sie eine
automatische Lichtsetzmaschine steuern können. Dieses
gegenüber dem Handsatz kostensparende, beschleunigte und
weniger fehleranfällige Verfahren wird für die Register zu
den Verhandlungen des Deutschen Bundestages und des
Bundesrates von der 8. Wahlperiode an eingesetzt, die im
Dezember 1976 begann. Ein eigenes Datenbanksystem für den
Thesaurus wirkt bei jeder der beschriebenen Verarbeitungs-
und Anwendungsstufen mit.
Alle Datenverarbeitungsprogramme mit Ausnahme des
Retrieval-Systems wurden bei den Entwicklungsarbeiten
von Bundestag, Bundesrat und der Gesellschaft für
Mathematik und Datenverarbeitung (GMD) eigens entwickelt.
Die Programme für die Karteikarten- und Registerausgabe
werden mit einem Programmgenerator erzeugt, der
seinerseits im Rahmen der Entwicklungsarbeiten
konzipiert und implementiert wurde und als eine
leistungsfähige Programmiersprache im wesentlichen für
nichtnumerische Anwendungen anzusehen ist. Die
Programmierung erfolgte zum größten Teil in FORTRAN
mit einem Assembler-Unterprogrammpaket für die
Zeichenverarbeitung. Laufzeitintensive Programmteile
wurden später durch Assembler-Routinen ersetzt. Die
Programmierung wurde zunächst anlagenunabhängig
verwirklicht; zur Zeit laufen die Programme auf einer
Siemens-Anlage unter dem Betriebssystem BS 2000.
Durch die Einführung der Datenverarbeitung konnte nicht
die Zahl der Mitarbeiter gesenkt werden. Dies entspricht wohl
einer Erfahrung, die man an vielen Orten macht. Jedoch
wurde bei erheblich
angewachsener Materialflut die Leistungsfähigkeit der
Dokumentationsdienste bedeutend gesteigert.
Eine starke Rationalisierung kommt dadurch zustande,
daß zwei verschiedene Behörden, die Verwaltung des
Deutschen Bundestages und das Sekretariat des Bundesrates, eine
Entwicklungsaufgabe gemeinsam übernommen haben und in
Zukunft die Dokumentationsaufgaben zusammen ausüben, bis
hin zur Herausgabe gemeinsamer Register. Eine solche
Zusammenarbeit wäre ohne das zur Rationalisierung
anhaltende Vehikel der Datenverarbeitung wohl nicht zustande
gekommen. Einem von Anfang der Arbeiten verfolgten
Plan folgend, sollen die Ergebnisse der Entwicklungsarbeiten
auch den Parlamenten der elf Bundesländer zur
Verfügung stehen.
Im April 1978 haben die Präsidenten der gesetzgebenden
Körperschaften des Bundes und der Länder das "Dokumentations- und
Informationssystem für Parlamentsmaterialien"
und den "Thesaurus für Parlamentsmaterialien"
zur gemeinsamen Grundlage der Parlamentsdokumentation
in der Bundesrepublik Deutschland erklärt.
Bei der geplanten Zusammenarbeit mit den
Länderparlamenten stellt sich die Frage nach der
Übertragbarkeit. Als Hardware ist eine entsprechende
Siemens-Anlage erforderlich. Eine Kumulierung oder
Zentralisierung der Materialien aller
Länderparlamente ist wohl nicht durchführbar. Jedoch kann
der zentrale Thesaurus den einzelnen Länderparlamenten
(z.B. auf Microfiches) zur Verfügung gestellt werden, die
ihn jeweils mit ihrem Spezialmaterial ergänzen und erweitern
können. Um dabei auch die Weiterführung des Zentralthesaurus
zu ermöglichen, müssen die Ergänzungen der
Länderparlamente mit einer Herkunftskennung versehen werden.
Der Typenraddrucker wird voraussichtlich anfangs des Jahres
1981 an die UNIVAC 1100/80 angeschlossen. Ein Matrixdrucker
mit frei bestimmbarem Zeichenvorrat ist bestellt. Der
Standarddrucker an der UNIVAC 1100/80 wird mit einem
größeren Zeichenvorrat ausgestattet (incl. der geläufigen
diakritischen Zeichen), als bisher auf dem TR 440 zur
Verfügung stand.
TUSTEP läuft bisher ausschließlich auf dem TR
440. Im Laufe des nächsten halben Jahres werden die
einzelnen Bausteine Zug um Zug auch auf der UNIVAC
verfügbar werden.
Wolfgang Mausberg
Dokumentation parlamentarischer Vorgänge
beim Deutschen Bundestag und Bundesrat
Die gesetzgebenden Körperschaften der Bundesrepublik
Deutschland, der Deutsche Bundestag und der Bundesrat,
haben ähnliche Behandlungsabläufe und wirken bei
vielen Typen parlamentarischer Vorgänge kraft Verfassung im
Wechselspiel der Behandlung zusammen. Sie haben
sich deshalb entschlossen, ein gemeinsames Dokumentations- und
Informationssystem über parlamentarische Vorgänge aufzubauen.
1. Grundzüge der Parlamentsdokumentation
Ein wesentlicher Teil der öffentlichen Tätigkeit des
Deutschen Bundestages und des Bundesrates besteht in der
Behandlung von Beratungsgegenständen wie zum Beispiel eines
Gesetzentwurfes, eines Berichts der Bundesregierung oder
einer Frage eines
Abgeordneten an die Regierung. Den gesamten Ablauf der
parlamentarischen Behandlung eines solchen
Beratungsgegenstandes bezeichnen wir als
parlamentarischen Vorgang.
2. Dokumentationsmodell
3. Arbeitsablauf und EDV-Programme
Die Vielseitigkeit der Zugriffsmöglichkeiten und die
Flexibilität in der Darstellung der Dokumentationsergebnisse
setzen eine Auswertung der Dokumente mit
einer Vielzahl von Beschreibungselementen voraus. Der
Dokumentar trägt diese Elemente als Ergebnisse der
Auswertung in Bögen ein, die für die Datenerfassung dienen.
Die Auswertungselemente werden mittels eines Datenverwaltungssystems erfaßt und gespeichert. Mit einem
Prüfprogramm werden neu aufgenommene Auswertungen auf fast
alle formal erkennbaren Fehler geprüft, z.B. werden die
Datumsangaben oder die Namen, Titel und Ämter der Autoren
geprüft. Hier werden auch alle Schlagwörter überprüft, ob
sie korrekt aus dem Thesaurus zitiert sind; Synonyme
werden durch ihre Vorzugsbezeichnung ersetzt.
4. Einführung des Systems
Das System wurde in ständiger Verbindung zu den für
die Dokumentation der Parlamentsmaterialien
zuständigen Fachreferaten entwickelt. Es wurde stufenweise
eingeführt und ist seit Beginn der 8. Wahlperiode Ende 1976
voll im Einsatz.
Diskussion
Zum zeitlichen Ablauf der Registererstellung:
Von der Anlieferung der Sitzungsberichte bzw. Drucksachen
bis zur Auslieferung der mit EDV erstellten Sach- und
Sprechkarteien besteht eine Aktualitätslücke von etwa
vier Wochen. Der Auskunftsdienst behilft sich in dieser Zeit
mit selbsterstellten Notizen.
Bis zur Fertigstellung der gedruckten Sprech- und
Sachregister wurden früher bis zu 1 1/2 Jahre nach Ablauf des
Berichtszeitraums benötigt. Durch den EDV-Einsatz für
Dokumentation und Satz hat sich dieser Zeitraum auf etwa
ein halbes Jahr verringert.
(Die Kurzfassung des Referates wurde vom Referenten zur Verf�gung gestellt.)
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Übersicht über die bisherigen Kolloquien
tustep@zdv.uni-tuebingen.de - Stand: 12. Juni 2002